Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der ASB ist verpflichtet eine Grundsatzerklärung gem. LKSG und eine entsprechende Verfahrensordnung auf der Homepage zu veröffentlichen.
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltpflichten
(gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)
1. Einleitung und Geltungsbereich
Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (ASB) bekennt sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und der einschlägigen umweltbezogenen Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Diese Grundsatzerklärung gilt für den gesamten eigenen Geschäftsbereich einschließlich aller (nichtselbstständigen) regionalen Gliederungen.
Die in dieser Erklärung beschriebenen Grundsätze werden gegenüber Zulieferern im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten und im angemessenen Umfang berücksichtigt.
Der Vorstand und die Landesgeschäftsführung tragen die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung.
2. Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten
Zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten hat der ASB ein Risikomanagement eingerichtet, das im angemessenen Umfang in die bestehenden Strukturen und Prozesse integriert ist. Dieses umfasst u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Durchführung von Risikoanalysen, die Umsetzung angemessener Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie ein Beschwerdeverfahren. Die Umsetzung erfolgt risikobasiert und unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit.
3. Prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken
Auf Basis der Risikoanalysen legt der ASB fest, welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorrangig zu betrachten und zu adressieren sind.
Hierzu können insbesondere zählen:
- Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitsschutz, Diskriminierung),
- Risiken im Zusammenhang mit Zwangs- oder Kinderarbeit in der Lieferkette,
- sowie ausgewählte umweltbezogene Risiken im Sinne des LkSG.
Die konkrete Bewertung erfolgt regelmäßig und anlassbezogen.
4. Erwartungen an Beschäftigte und Zulieferer
Der ASB erwartet von seinen Mitarbeitenden sowie von Zulieferern, dass die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen des LkSG beachtet werden.
Die Berücksichtigung dieser Erwartungen erfolgt risikobasiert und unter Beachtung des Grundsatzes der Angemessenheit. Hierzu können insbesondere interne Regelungen, Verhaltensgrundsätze sowie weitere geeignete Maßnahmen im Verhältnis zu Geschäftspartnern beitragen.
5. Beschwerdeverfahren
Der ASB stellt ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, über das Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Pflichtverletzungen gemeldet werden können.
Das Verfahren ist so ausgestaltet, dass Hinweise vertraulich geprüft werden können. Hinweisgebende Personen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geschützt.
6. Umsetzung und Weiterentwicklung
Die Wirksamkeit der bestehenden Prozesse und Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Soweit dies aufgrund veränderter Risiken oder rechtlicher Anforderungen angezeigt ist, werden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Beschwerdestelle und Verfahrensordnung
Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren.
Hinweise können über die folgenden Wege eingereicht werden:
- E-Mail: @email
- Postweg: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Schleswig-Holstein e.V., Beschwerde LKSG, Kieler Str. 20a, 24143 Kiel
- Anonym über das Hinweisgeberportal.